Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht
Regelmäßige Prüfungspflicht meiner Immobilie
Als Eigentümer haften Sie, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Die Versicherungspflicht umfasst nicht nur den den winterlichen Räum- und Streudienst, auch lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außenbeleuchtung können zur Gefahr werden. Unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ist der Eigentümer und der Vermieter gem. § 823 BGB verpflichtet, seine Immobilie nach den geltenden DIN-, VDE-, DVGW- und UVV Vorschriften zu errichten und zu unterhalten.
Die Verkehrssicherungsplicht verpflichtet den Besitzer, regelmäßig alle Baukonstruktionen, Schutzeinrichtungen, technische Anlagen sowie Außenanlagen zu überprüfen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden.
Risikominimierung durch
- Aufklärungs- und Beratungsgespräche
- Begehungen vor Ort zur Erfassung des IST-Standes
- Bestandsdatenerfassung mit Fotodokumentation
- Beratung zur Abstellung evtl. Mängel
- Unterstützung bei evtl. Streitfällen
- Inhouse-Schulung ihrer Mitarbeiter
- Spielplatzprüfung nach DIN 79161
Sie haben Fragen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Individuell erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot oder beraten Sie vor Ort. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Ihr BÜRO SAATZE