ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflichtpflicht
Warum Spielplätze prüfen Lassen?
Betreiber von Spielplätzen unterliegen grundsätzlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann im Schadensfall zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Die momentane Rechtssprechung fordert, dass der Spielplatz keine Gefährdungen für die Benutzer oder für Dritte ist und für den Spielplatz ein Sicherheitsmanagement vorhanden ist.
Diese Anforderungen werden erfüllt, wenn für den Spielplatz die Normenreihe DIN EN 1176-7 und DIN 79161 eingehalten wird. Diese Normen beinhalten die technische Anforderungen an die vorhandenen Spielgeräte und legen ein systematisches Kontroll- und Überwachungsschema fest.
Unsere Leistungen
- Beratung zu den Anforderungen der DIN EN 1176-7 und DIN 79161
- Begehungen vor Ort zur Erfassung des IST-Standes
- Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes
- Umsetzung des Konzeptes
- Hauptinspektion
- rechtssichere Dokumentation der Aktivitäten
Sie haben Fragen zur Spielplatzprüfung!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Individuell erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot oder beraten Sie vor Ort. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Ihr BÜRO SAATZE